§ 41 Abs 1 FrG (Entzug der persönlichen Freiheit, Schubhaft)
§§ 51, 52 FrG (Besonderer Rechtsschutz, Beschwerde an den unabhängigen Verwaltungssenat, Schubhaftbescheid; keine Verletzung im Recht, sich in Österreich aufzuhalten)
VwGH 20.12.1996, 95/02/0177