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VwGH 31. 1. 1996, 94/01/0755 (FREMDENPOLIZEI)

JudikaturFREMDENPOLIZEIZfV 1997/1995ZfV 1997, 750

§ 2 Abs 2 Z 3 AsylG 1991 (Verfolgungssicherheit; Asylverfahren; Drittstaat; „österreichischer Standard“; Ungarn)

VwGH 31.01.1996, 94/01/0755

Die Behauptung des Bf, das Asylverf in Ungarn entspreche nach wie vor nicht dem Standard, „den sich die Republik Österreich durch die Unterfertigung der MRK und der EMRK einzuhalten verpflichtet hat“, hat er durch keinerlei konkretes Vorbringen untermauert. Sie ist schon deshalb nicht geeignet, die Verfolgungssicherheit in Ungarn als nicht gegeben erscheinen zu lassen. Überdies könnte auch ein von einem Drittstaat durchgeführtes Asylverf, das nicht in allen Bereichen dem österr Standard entspricht, nicht in jedem Fall die Annahme der Verfolgungssicherheit im betreffenden Staat ausschließen.

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