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VwGH 30. 9. 1996, 96/12/0022 (DIENSTRECHT)

JudikaturDIENSTRECHTZfV 1997/1984ZfV 1997, 748

§ 72 Abs 3 Nö GdBeamtenDO (Versorgungsgenuss früherer Ehegatten; Höhe, konkreter Unterhaltsanspruch im Zeitpunkt des Sterbetages, Übersteigen, nur bei Vorliegen aller Voraussetzungen)

VwGH 30.09.1996, 96/12/0022

1. Maßgebend für die Höhe des Versorgungsgenusses der früheren Ehegattin ist nach § 72 Abs 3 erster Satz Nö GdBeamtenDO die Unterhaltsleistung, auf die sie am Sterbetag Anspruch gehabt hat. Damit ist - in Übertragung der Rsp zur inhaltsgleichen Regelung des § 19 Abs 4 lit a des PG - jene Unterhaltsleistung gemeint, auf die sie gegen den verstorbenen Beamten entweder aufgrund einer der im § 72 Abs 1 Nö GdBeamtenDO angeführten Titel (vgl die bei Zach, Das Pensionsrecht, zu § 19, S 20, 21, 24, 25, 27 und 28 wiedergegebenen Rechtssätze) oder nach einer schriftl Vereinbarung, durch die die aufgrund eines der gen Titel gebührende Unterhaltsleistung erhöht wurde (vgl bei Zach, S 26), an dessen Sterbetag konkret Anspruch hatte.

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