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VwGH 24. 10. 1996, 95/12/0265 (DIENSTRECHT)

JudikaturDIENSTRECHTZfV 1997/1983ZfV 1997, 747

§ 18 Abs 2 Innsbrucker GdBedienstetenG (Versetzung auf andere Dienstposten der gleichen Dienstklasse und Verwendungsgruppe, aus Dienstrücksichten stets zulässig; Zuweisung eines Beamten am Innsbrucker Kommunalbetriebe AG, öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis, keine Anwendung des AÜG, Rückberufung durch Bürgermeister, Umsetzung eines vertraglichen Gestaltungsrechtes, ausschließlich nach § 18 Abs 2 , Vorrang einer Personalmaßnahme nach § 18 vor Versetzung in zeitlichen Ruhestand)

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