§ 48 BDG (Dienstplan; Begriff, Zulässigkeit von Mischformen im Einvernehmen mit Personalvertretung; Grenze, Möglichkeit zur Planung der Freizeit)
§ 9 Abs 2 lit b PVG (Änderung des Dienstplanes, Einvernehmen mit Dienststellenausschuss; allgemeine Regel für Mehrzahl von Bediensteten)