§ 92 Abs 3 LDG (Einleitungsbeschluss; gleichzeitig mit Verhandlungsbeschluss, Umfang des Disziplinarverfahrens)
VwGH 19.11.1996, 95/09/0033
Es darf aber keine Disziplinarstrafe wegen eines Verhaltens verhängt werden, das nicht Gegenstand des durch den Einleitungsbeschl in seinem Umfang best DiszVerf war (vgl VwGH 18.10.1990 aaO sowie v 22.04.1993, 93/09/0030). Aufhebung wegen inhaltl Rechtswidrigkeit.