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VwGH 27. 8. 1996, 96/05/0006 (BAURECHT)

JudikaturBAURECHTZfV 1997/1943ZfV 1997, 734

§ 31 Abs 4 Oö BauO 1994 (Baubewilligung, Verfahren, subjektive Rechte der Nachbarn; Bestimmungen, die nicht nur dem öffentlichen Interesse dienen; demonstrative Aufzählung; Seitenabstand, Vorschriften über die Ausnützbarkeit des Bauplatzes; Errichtung mehrerer Gebäude auf dem Bauplatz)

§ 5 Z 1 Oö BauTG (Neu- und Zubauten; Mindestabstand zu den seitlichen und hinteren Nachbargrundgrenzen; subjektives Recht; Eckparzelle, keine hintere Bauplatzgrenze)

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