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Personalvertretung 7. 11. 1994, A 48-PVAK/94

JudikaturZfV 1997/58ZfV 1997, 563

§ 10 Abs 5 BPersVG

Personalvertretung 07.11.1994, A 48-PVAK/94

Eine mündliche Mitteilung des DStL an den Vors des DStA ist iS des § 10 Abs 5 BPersVG nur dann ausreichend, wenn der DStA hievon Kenntnis erhält.

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