§ 38 Abs 3 Z 1 BDG 1979 (Versetzung, wichtiges dienstliches Interesse, Änderung der Verwaltungsorganisation)
BerK 18.04.1997, GZ 7/7-BK/97
Da es sich gegenständlichenfalls ledigl um den Transfer ein und desselben ArbPl von einer in eine andere Organisationseinrichtung handelte trat im Zuge dieser Umgliederung weder eine Änderung in der Wertigkeit dieses ArbPl, noch hinsichtl der Berufslaufbahn, der Tätigkeit sowie des Dienstortes des BW ein.