§ 138 Abs 1 lit a und Abs 4 WRG 1959 (Auftrag zur Beseitigung bewilligungslos abgelagerter Abfälle; Auftrag an Liegenschaftseigentümer, der nicht selbst abgelagert hat; Zustandsstörerhaftung; Voraussetzungen der Erteilung eines solchen Auftrages; wirtschaftliche Zumutbarkeit und Adäquanz; Eingriff in Eigentumsgrundrecht; Beachtung der Eingriffsvoraussetzungen)
VfGH 11.06.1996, B 124/95