§ 123 Abs 5 ASVG (Krankenversicherung, Anspruchsberechtigung für Angehörige, Kinder, Angehörigeneigenschaft auch bei Auslandsaufenthalt zur Schul- oder Berufsausbildung)
§ 124 Abs 1 letzter Satz ASVG (Sonderregelungen für Selbstversicherte und Pensionisten, Einschränkung des Angehörigenkreises durch Satzung mit Ausnahme der Kinder)