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VwGH 20. 9. 1995, 94/20/0795 (WAFFENRECHT)

JudikaturWAFFENRECHTZfV 1997/1475ZfV 1997, 547

§ 6 Abs 1 WaffG 1986 („Verlässlichkeit“; einmalige Bestrafung gem § 5 Abs 1 StVO )

VwGH 20.09.1995, 94/20/0795

Aus einer einmaligen Bestrafung wegen Lenkens eines Kfz unter Alkoholeinfluss kann - auch wenn eine Waffe geführt wurde - nicht auf eine Geisteshaltung und Sinnesart geschlossen werden, die eine waffenrechtl Unverlässlichkeit iSd § 6 Abs 1 WaffG begründet.

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