§ 68 Abs 1 AVG (Zurückweisung wegen entschiedener Sache; keine)
VwGH 24.04.1996, 95/12/0278
Nur dem Spruch, nicht aber den „sonstigen Bemerkungen“, die nach dem klaren Aufbau des B nicht Teil des Spruches sind, kommt normative Wirkung zu (s zB VwGH 23.06.1993, 93/12/0106, oder 28.02.1996, 96/12/0025).