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VwGH 4. 6. 1996, 95/09/0261 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 1997/1458ZfV 1997, 544

§ 66 Abs 4 AVG (Berufungsentscheidung; Zurückweisung)

VwGH 04.06.1996, 95/09/0261

Die Berufungsbeh hat gem § 66 Abs 4 AVG nur dann „in der Sache selbst“ zu entscheiden, sofern die Berufung nicht als verspätet zurückzuweisen ist. Abw.

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