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VwGH 4. 6. 1996, 95/09/0225 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 1997/1457ZfV 1997, 543

§ 16 Abs 1 ZustG (Ersatzzustellung)

VwGH 04.06.1996, 95/09/0225

Eine Ersatzzustellung gem § 16 Abs 1 ZustG setzt keine Abwesenheit des Empfängers von der Abgabestelle voraus, und gilt an jenem Tag, an welchem das Schriftstück an den Ersatzempfänger übergeben wurde, als bewirkt, wenn der - zum Zeitpunkt dieser Übergabe abwesende Empfänger - rechtzeitig vom Zustellvorgang Kenntnis erlangen konnte (vgl dazu Hauer/ Leukauf, Handbuch des österr VerwVerf4, 1205 ff). Abw.

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