§ 5 Abs 2 VStG (Schuld, Unkenntnis der Verwaltungsvorschrift; schuldausschließender Irrtum, Voraussetzungen; Gewerbetreibender, Kenntnis der das Gewerbe betreffenden Vorschriften; Baumeister)
§ 5 Abs 2 VStG (Schuld, Unkenntnis der Verwaltungsvorschrift; schuldausschließender Irrtum, Voraussetzungen; Gewerbetreibender, Kenntnis der das Gewerbe betreffenden Vorschriften; Baumeister)