§ 16 Abs 2 lit b StVO (Überholverbote; unübersichtliche Straßenstelle; Kriterien zur Beurteilung der Unübersichtlichkeit; Fahrgeschwindigkeit und Länge der beteiligten Fahrzeuge; Länge der Überholstrecke; Vorhandensein von Gegenverkehr; relevanter Beurteilungszeitpunkt)
VwGH 03.07.1996, 95/03/0297