§ 5 Abs 1 StVO idF vor 19. Nov (Besondere Sicherungsmaßnahmen gegen Beeinträchtigung durch Alkohol, Lenken eines Fahrzeuges in alkoholbeeinträchtigtem Zustand, Alkoholgehalt der Atemluft über 0,4 mg/l, Alkomatmessung, Bedenken, keine bei Differenz von 0,05 mg/l)