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VwGH 18. 6. 1996, 94/04/0159 (STANDESBEZEICHNUNG)

JudikaturSTANDESBEZEICHNUNGZfV 1997/1403ZfV 1997, 533

§ 4 Abs 1 Z 1 IngG (Standesbezeichnung „Ingenieur“, Führung, Berechtigung, Voraussetzungen, ua Reifeprüfung nach Lehrplan inländischer höherer technischer Lehranstalt)

§ 4 Abs 1 Z 4 IngG (Standesbezeichnung „Ingenieur“, Führung, Berechtigung, Nichterfüllung von Voraussetzungen nach Z 1, gleichwertige fachliche und allgemeine Kenntnisse, Gleichwertigkeit nur gegenüber einer in Verordnung nach § 10 aufgenommene höhere technische Lehranstalt)

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