§ 18 Abs 8 lit b AlVG (Arbeitslosengeld; Dauer des Bezuges; [ausnahmsweiser] Bezug für die Dauer einer Ausbildung; Voraussetzung Kündigung durch Arbeitgeber; keine analoge Anwendung auf gleichgelagerte Fälle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses wie unbegründete Entlassung oder begründeter Austritt; keine Gleichheitswidrigkeit dieser Einschränkung)
VwGH 23.04.1996, 96/08/0058