§ 22 HVG (Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit, Feststellung; Betriebstechniker, berufskundliche Beurteilung, „Stehen und Gehen“)
VwGH 29.08.1996, 94/09/0106
Bei der berufskundl Beurteilung ist vom „objektiven-abstrakten“ Berufsbild auszugehen und nicht von den tatsächl Gegebenheiten am jeweiligen Arbeitsplatz. Zu beachten ist hiezu allerdings, dass im BeschwFall auch Feststellungen zu treffen gewesen wären, inwieweit das „Stehen und Gehen“ bei der Tätigkeit eines Betriebselektrikers (in einem Industriebetrieb) im Rahmen des abstrakten Berufsbildes quantitativ zu gewichten ist (vgl dazu VwGH 25.03.1974, 1098/72) Aufhebung wegen Verletzung von VerfVorschriften.