§ 22 Abs 2 NÖ JagdG (Sitzungen des Jagdausschusses; Einberufung, Beratung und Beschlussfassung; Befangenheit eines Mitgliedes; Relevanz nur hinsichtl Beratung und Beschlussfassung; Verwandtschaftsverhältnis für sich [noch] kein Befangenheitsgrund)
VwGH 24.01.1996, 94/03/0201