§ 39 Abs 1 Sbg GVG (Prüfungsverfahren, grundbücherlich durchgeführter Rechtserwerb, Einleitung durch Bescheid, Grundverkehrsbehörde; Grundverkehrsbeauftragter des Landes, Zuständigkeit, keine)
VwGH 05.07.1996, 96/02/0128
Mit B der bel Beh (Grundverkehrsbeauftragter des Landes Sbg) wurde über den Rechtserwerb des Bf betr den Hälfteanteil einer näher bezeichneten Liegenschaft gem § 39 Abs 1 Sbg GVG ein PrüfungsVerf eingeleitet.