- (Gemeinderat, Bescheiderlassung; Beschlussfassung über Spruch und wesentlichen Inhalt der Begründung; Dokumentation im Protokoll; Zurückweisung einer Berufung mangels Vorliegen einer Berufung; Verweis bezüglich der näheren Begründung auf einen erläuterten Bescheidentwurf; Ausfertigung des Bescheids durch den Bürgermeister; Intimation)