§ 17 Abs 1 FrG (Ausweisung, nicht rechtmäßiger Aufenthalt im Bundesgebiet, Bedachtnahme auf § 19 )
§ 17 Abs 4 FrG idF BGBl 1994/110 (Abwarten des Verfahrens nach dem AufG bei rechtzeitigem Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung; schließt VwGH-Verfahren nicht ein)