Art 1 Abschn A Z 2 Genfer FlKonv (Bedrohung durch religiöse Geheimgesellschaft „Ogboni“; Schutz durch Polizei; Flüchtlingseigenschaft)
VwGH 31.08.1995, 95/19/0044
Der Bf hat angegeben, dass sein Vater bis zu dessen Tod im Oktober 1990 Vorsitzender der „Reformed Ogboni Fraternity“ in B (Nigeria) gewesen sei; dabei handle es sich um eine Vereinigung, die sich gegen die Christen - der Bf ist ein solcher - gerichtet habe. In den Statuten dieser Gesellschaft sei verankert gewesen, dass der älteste Sohn als Vorsitzender seinem Vater nachfolge. Da der Bf dies aber nicht habe tun wollen, sei er von der Polizei gewarnt worden, dass er möglicherweise von den Mitgliedern der Gesellschaft ermordet werden könnte. Von dem Zeitpunkt dieser Warnung bis zu seiner Ausreise sei der Bf von der Polizei beschützt worden. Da der Bf Angst gehabt habe, von den Mitgliedern der Gesellschaft ermordet zu werden, habe er Nigeria verlassen.