§ 7 Abs 7 FrG (Erteilung eines Sichtvermerks, keine bei Erfordernis einer Bewilligung nach §§ 1 und 6 AufG , Umdeutung des Sichtvermerksantrages in Antrag gem § 6 AufG und Weiterleitung an zuständige Behörde; Inkenntnissetzung des Antragstellers von Weiterleitung; bloße Informationsverpflichtung der Behörde, Zuständigkeitsübergang auch bei nicht erfolgter Inkenntnissetzung; Umdeutung auch der vor Inkrafttreten des AufG gestellten Sichtvermerksanträge)