§ 5 Abs 1 AufG (Aufenthaltsbewilligung, Versagung, Sichtvermerksversagungsgrund)
§ 10 Abs 1 Z 2 FrG (Sichtvermerksversagung, keine ausreichenden eigenen Mittel zum Unterhalt)
§ 10 Abs 3 Z 2 FrG (Sichtvermerkserteilung trotz Versagungsgrundes, Verpflichtungserklärung; hier keine bei Bestätigung „vom Juli 1993 bis jetzt“ für Lebensunterhalt aufgekommen zu sein)