§ 51 Abs 1 FrG (Beschwerde an den unabhängigen Verwaltungssenat, Schubhaft; hier Aufenthaltsverbot, Prüfung nur des Bestehens; keine Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels oder GH-Beschwerde)
VwGH 14.06.1996, 95/02/0392
(Ähnlich: 96/02/0272, 05.07.1996)