§ 18 Wr DienstO 1966 (Probedienstzeit)
§ 54 Abs 1 Z 2 Wr DienstO 1966 (Dienstverhältnis, Auflösung durch Kündigung)
§ 54a Abs 1 Wr DienstO 1966 (Dienstverhältnis, Auflösung während Probedienstzeit, Kündigung; Ermessen der Dienstbehörde, Entscheidung der Berufungsbehörde, Berücksichtigung von Umständen nach Erlassung des erstinstanzlichen Kündigungsbescheides, bis Ablauf der Kündigungsfrist)