§ 109 Abs 4 Nö BauO 1976 (Ausführung eines Bauvorhabens, Abweichungen von der Bewilligung; Untersagung der Fortsetzung und Auftrag zur Herstellung des konsensgem Zustandes, wenn die Abweichungen nicht konsensfähig; Prüfung der Konsensfähigkeit als Vorfrage bei der Auftragserteilung)
VwGH 25.06.1996, 93/05/0281