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VwGH 25. 4. 1996, 92/06/0039 (BAURECHT)

JudikaturBAURECHTZfV 1997/1228ZfV 1997, 486

§ 23 Abs 1 lit b Vlbg BauG (Bewilligungspflicht; Änderungen von Gebäuden, Zu- oder Umbau)

§ 35 Abs 1 Vlbg BauG (Ausführung eines Bauvorhabens; Abweichung zulässig, solange die Änderung nicht gemäß § 23 Abs 1 (bewilligungspflichtig)

§ 55 Abs 1 Vlbg BauG (Verwaltungsübertretung; Ausführung eines Vorhabens entgegen einer Baubewilligung; strafbar nur bei bewilligungspflichtiger Abweichung)

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