§ 13a OFG (Entschädigung für aus politischen Gründen oder Gründen der Abstammung, Religion oder Nationalität erlittene Haft; bei Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen beim Verfahren nach § 15a )
§ 15a OFG (besondere Härten, Ausgleich, durch BM für Soziales nach Anhörung der Opferfürsorgekommission)