§ 3 Abs 5 Stmk KAG (Bedarfsprüfungsverfahren; Bedarf nach einem weiteren Zahnambulatoriums in Feldbach; Sinn des Rechtsinstituts der Bedarfsprüfung nach dieser Gesetzesstelle)
VwGH 23.04.1996, 95/11/0403
Im Wesen einer ges angeordneten Bedarfsprüfung liegt es, dass dieses Rechtsinstitut im gegebenen Zusammenhang (Bedarfsprüfung nach § 3 Abs 5 Stmk KAG) sehr wohl den Zweck hat, die freiberufl Ärzte, sofern sie die Nachfrage nach ihren Leistungen in befriedigender Weise decken, vor der Konkurrenz durch von SozVersTrägern betriebene Ambulatorien zu schützen. Erst wenn Versorgungsengpässe in der durch die Rsp des VwGH konkretisierten Weise festzustellen sind, darf die überschießende Nachfrage nach ärztl Leistungen durch Ambulatorien befriedigt werden. Ob eine Verpflichtung besteht, Versorgungslücken primär durch die Schaffung weiterer „Kassenplanstellen“ zu füllen, kann im gegebenen Zusammenhang dahinstehen.