§ 66 Abs 2 lit f KFG (Verkehrszuverlässigkeit, Eignung des Verhaltens, besonders gefährliche Verhältnisse herbeizuführen; außerordentlich überhöhte Geschwindigkeit im Wohngebiet)
§ 73 Abs 2 KFG (Entziehung der Lenkerberechtigung)
VwGH 21.05.1996, 96/11/0102