§ 7 Abs 3 GBefG (Pflicht zum Mitführen und Vorweisen der Nachweise über Erteilung der Bewilligung)
§ 16 Abs 1 Z 3 GBefG (Strafbestimmung; Beförderung gemäß § 7 ohne Bewilligung)
21 Abs 1 VStG (Absehen von der Strafe; Geringfügigkeit des Verschuldens)