§ 4 Abs 3 Z 3 StudFG (Gleichgestellte und Staatenlose, Ablegung einer österreichischen Reifeprüfung, wenn dies Zulassungsvoraussetzung zum Studium ist; Prüfung an einschlägigen Studienvorschriften, keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen eine nach Integrationsgrad unterschiedliche Behandlung von Ausländern in bezug auf Studienförderung, Anknüpfung an österreichische Reifeprüfung)
BVG Rassendiskriminierung