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VwGH 23. 4. 1996, 95/04/0254 (GEWERBERECHT)

JudikaturGEWERBERECHTZfV 1997/961ZfV 1997, 367

§ 13 Abs 1 GewO 1994 (Gewerbeausübung, Ausschlussgründe, gerichtliche Verurteilung zu drei Monate übersteigender Freiheitsstrafe oder Geldstrafe von mehr als 180 Tagessätzen)

§ 87 Abs 1 Z 1 GewO 1994 (Gewerbeberechtigung, Entziehung, Ausschlussgründe ua des § 13 Abs 1 , Persönlichkeitsprognose, Befürchtung gleicher oder ähnlicher Straftat bei Gewerbeausübung; Erhalt des Unternehmens als behauptetes Motiv der Straftat)

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