§ 26 Abs 1 Z 1 PsychotherapieG (Eintragung in Psychotherapeutenliste; auch jene Personen, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit eine der Psychotherapieausbildung gleichwertige Qualifikation erworben haben; Anforderungen an ein diesbezügliches Sachverständigengutachten)
VwGH 23.04.1996, 94/11/0124