§ 18 Abs 2 Z 8 FrG (Aufenthaltsverbot, bestimmte Tatsache; Betretung bei Beschäftigung, die gemäß AuslBG nicht ausgeübt hätte werden dürfen; rechtskräftige Bestrafung des Geschäftsführers der Arbeitgeberin, Bindung an Straferkenntnis, keine)
VwGH 22.05.1996, 95/21/0083