§ 1 Abs 1 AsylG (Flüchtlingsbegriff, Furcht vor Verfolgung, Begriff der Verfolgung, auch Maßnahmen wegen eines verbotenen Verhaltens, mit dessen Ahndung gerechnet werden muss)
VwGH 28.03.1996, 95/20/0086
Die Ansicht, dass Maßnahmen wegen eines verbotenen Verhaltens, mit dessen Ahndung gerechnet werden muss, allein schon aufgrund des Zusammenhanges mit einem Verbot und ihrer daraus ableitbaren Vorhersehbarkeit nicht als Verfolgung iSd § 1 Z 1 Asylgesetz oder der Genfer Flüchtlingskonvention in Betracht kommen würden, ist rechtswidrig. Eine derartige Einschränkung ist den gen Rechtsquellen fremd (vgl VwGH 26.07.1995, 94/20/0741, zur mangelnden Relevanz selbst der Kenntnis von drohender Strafverfolgung).