§ 1 Z 1 AsylG (Flüchtlingsbegriff, Umschreibung im Art 1 Abschnitt A der Flüchtlingskonvention; Bedrohung mit Todesstrafe ohne Zusammenhang mit Konventionsgründen begründet keinen Anspruch auf Asylgewährung)
VwGH 06.03.1996, 95/20/0110
Im Falle einer Bedrohung mit der Todesstrafe (oder mit einer unmenschl Behandlung oder Strafe) kommt bei Zutreffen der dort angeführten Voraussetzungen im Übrigen das Zurückschiebungsverbot des § 37 FremdenG, BGBl 1992/838, in Betracht. Selbst die Bedrohung mit der Todesstrafe begründet aber keinen Anspruch auf Asylgewährung, wenn - wie im BeschwFall - kein Zusammenhang mit Konventionsgründen besteht. Abw.