§ 18 Abs 1 FrG (Aufenthaltsverbot, Gesamtfehlverhalten des Fremden)
§ 20 Abs 1 FrG (Unzulässigkeit des Aufenthaltsverbotes, Interessenabwägung; 20jähriger Aufenthalt in Österreich, aufrechte Ehe und 2 mj Kinder; Integration durch schwere Straftaten erheblich beeinträchtigt)