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VwGH 28. 3. 1996, 95/06/0265 (BAURECHT)

JudikaturBAURECHTZfV 1997/848ZfV 1997, 336

- Tir LBO 1901 (keine Bestimmung über Festlegung des Verwendungszweckes, keine Bewilligungspflicht bei Änderung des Verwendungszweckes)

§ 56 Abs 7 Tir BauO 1989 (Verwendung eines nach früheren Bestimmungen errichteten Gebäudes zu anderem als dem aus der baulichen Zweckbestimmung hervorgehenden Verwendungszweckes, Bewilligungspflicht; Anwendung auf Verwendungsänderungen nach 1. 3. 1989)

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