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VwGH 23. 4. 1996, 95/05/0219 (BAURECHT)

JudikaturBAURECHTZfV 1997/840ZfV 1997, 333

§ 29 Abs 1 Oö BauO (Nebengebäude; Traufenhöhe bis 3 m und Gesamthöhe bis 5 m; kein funktioneller Zusammenhang mit dem Hauptgebäude; an das Hauptgebäude angebaute Garage)

§ 29 Abs 2 Oö BauO (ebenso; keine Verhinderung der Bebauung des Bauplatzes mit dem Hauptgebäude)

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