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VwGH 21. 5. 1996, 95/05/0317 (BAURECHT)

JudikaturBAURECHTZfV 1997/841ZfV 1997, 334

§ 4 Abs 1 Z 6 Nö BauO (Bebauungsplan; Gliederung und äußere Gestaltung der Bauwerke; Gestaltung von Einfriedungen)

§ 92 Abs 1 Z 2 Nö BauO (Bewilligungspflicht; Errichtung anderer Bauwerke und Anlagen, durch welche Gefahren für Personen und Sachen entstehen oder das Ortsbild beeinträchtigt oder Rechte der Nachbarn verletzt werden können; fundierte Einfriedung)

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