§ 104 Abs 1 Bgld BauO (Bauausführung, Überprüfung, Feststellung von Mängeln; Auftrag zur Behebung und Verfügung der Einstellung der Arbeiten)
§ 104 Abs 3 Bgld BauO (bewilligungspflichtiges Bauvorhaben, Ausführung ohne Bewilligung, Untersagung der Fortsetzung; Bescheid; Bauvorhaben aufgrund bedingt erteilter Baubewilligung, Nichterfüllung der Bedingung)