§ 113 Abs 2 Z 3 lit a Nö BauO (konsensloses Bauwerk, fehlende Bewilligung darf nicht erteilt werden, Abbruchauftrag; kein Recht eines Miteigentümers auf Erteilung eines Auftrages)
§ 113 Abs 2 Z 3 lit b Nö BauO (konsensloses Bauwerk, Nichtstellung des Antrags innerhalb der von der Behörde gesetzten Frist, Abbruchauftrag; Recht des Miteigentümers auf Erlassung des Auftrags auch an ihn)