§ 4 Abs 6 Z 2 lit a AuslBG (Überschreitung der Landeshöchstzahl; qualifiziertes Interesse, Schlüsselkraft, Erhaltung eines Arbeitsplatzes nicht ausreichend)
VwGH 11.04.1996, 94/09/0052
1. Ein bes wichtiger Grund iSd § 4 Abs 6 AuslBG liegt nur bei Bestehen eines qualifizierten Interesses an der Beschäftigung des Ausländers vor, das über das betriebsbezogene wirtschaftl Interesse des ArbG an der Befriedigung eines dringenden Arbeitskräftebedarfs hinausgehen muss (zum grundsätzl sehr hoch angesetzten Kalkül der Z 2 bis 4 des § 4 Abs 6 AuslBG s etwa VwGH 21.04.1994, 94/09/0001).