§ 31 ASchG (arbeitsrechtliche Schutzvorschriften; Gewährleistung der Einhaltung durch verwaltungsstrafrechtlich Verantwortlichen; bloße Erteilung von Weisungen oder stichprobenartige Überwachung keine ausreichenden Maßnahmen)
VwGH 12.04.1996, 94/02/0085